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AGB für die Ferienunterkünfte von Nordsee-Haeuser Horn & Sohn eGbr, Am Ostersielzug 10, 25840 Friedrichstadt,
Tel: 04881 6759759, info@nordsee-haeuser.de
Nils & Wolfgang Horn (im Folgenden NH genannt) schließt diesen Vertrag im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab. NH selbst ist also nur Vermittlerin und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen.
Die Buchung gilt als verbindlich, sobald NH dem Mieter die verbindliche Buchungsbestätigung (per Post/E-Mail) zugesandt hat.
1. Mietzeit, An- und Abreise
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 09:00 Uhr.
Das Mietobjekt und sein Inventar sind nach der Beendigung des Mietverhältnisses im vertragsgemäßen Zustand an NH zu übergeben, und die Schlüssel in den Schlüssel Safe zurückzulegen. Als vertragsgemäß gilt der Zustand der Mietsache zu Beginn des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung der durch das Mietverhältnis üblichen Abnutzung.
Das Mietobjekt ist besenrein und gesaugt zurückzugeben, das Geschirr ist abzuwaschen und abzutrocknen und in den dafür vorgesehenen Ablageort zurückzulegen. Der Müll ist in den entsprechenden Tonnen vor dem Haus zu entsorgen. Sollte der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, behalten sich NH vor, diesem die Kosten für eine erforderliche Nachreinigung in Höhe von 42,99 Euro/Stunde in Rechnung zu stellen.
2. Mietpreis, Kaution und Zahlungsweise
Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als halber Tag, der Abreisetag wird ebenfalls als halber Tag gezählt. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt zu entrichten. Mit dem Eingang der Zahlung erhält der Mieter eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss auf das Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen kann auch bar vor Ort bezahlt werden.
Kosten für Strom, Wasser, Heizung, sind im Mietpreis enthalten. Ein einmaliges Wäschepaket pro Person ist in einigen Unterkünften Inklusive. Nähere Informationen finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung.
3. Stornierung/Reiserücktritt und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann vor Beginn der Mietdauer jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich (per Mail oder Post) gegenüber NH zu erfolgen. Rechtlich maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei NH.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Die aufgeführte Buchungsgebühr ist nicht erstattbar.
Im Fall des Rücktritts ist der Mieter zum Schadensersatz in folgender Höhe verpflichtet:
Bis zum 50 Tag vor Anreise fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50 € an,
- 49 bis 36 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
- 35 bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- 21 bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Für den Aufwand der Umbuchung auf einen anderen Reisetermin der bei NH entsteht, wird eine Umbuchungsgebühr von 50 € vereinbart.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass NH ein niedriger oder kein Schaden entstanden ist. Gegen Ersatzforderungen von NH bei Vertragskündigungen/Rücktritt wird dem Mieter der Abschluss einer Reise Rücktritts-Versicherung empfohlen.
Dem Mieter bleibt es vorbehalten, anstelle einer Kündigung oder Rücktrittserklärung einen zumutbaren Ersatzmieter zu benennen. Die Übernahme durch einen zumutbaren Ersatzmieter bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung von NH. Der Hauptmieter haftet für die Erfüllung des Mietvertrags gesamtschuldnerisch.
Für den Aufwand, der durch Eintritt eines vom Mieter benannten zumutbaren Ersatzmieters bei NH entsteht, wird eine pauschale Umbuchungsgebühr von 50 € vereinbart, sofern der benannte Ersatzmieter akzeptiert wird.
Sofern das Mietobjekt für die Mietzeit ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden kann, wird anstelle des Schadensersatzes eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 € für die Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes der Neuvermietung erhoben.
4. Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zahlungen zu leisten. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden oder Mängel des Reinigungszustandes an NH zu melden. Unterlässt der Mieter die Anzeige oder nimmt entsprechende Reklamationen erst nach Ende des Aufenthaltes vor, sind etwaige Minderungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter grundsätzlich ausgeschlossen. Für nicht beanstandete oder aus der Nichtanzeige des Mieters resultierende Schäden am Mietobjekt haftet der Mieter.
Das Mietobjekt, das Grundstück, das Mobiliar und Inventar sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Etwaige durch den Mieter, seine Begleiter sowie mitgebrachte Haustiere verursachte Schäden sind umgehend NH anzuzeigen und durch den Mieter zu ersetzen.
Dabei haften Aufsichtspflichtige für zu beaufsichtigende Personen und die mitgebrachten Haustiere. Bei Beanstandungen und Schäden ist NH sofort zu benachrichtigen.
Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen oder auch Haustieren bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Falls mehr als die vereinbarten Personen oder Haustiere anreisen, hat der Vermieter das Recht, diese vom Bezug des Mietobjektes auszuschließen.
Zelte oder Wohnmobile-Wagen dürfen nicht auf dem Grundstück aufgestellt werden. Der Mieter erkennt an, dass das Rauchen innerhalb des Objektes untersagt ist. Sollte sich der Mieter daran nicht halten, hält sich NH vor, eine Nachreinigung von 90 € in Rechnung zu stellen. Außerhalb des Ferienhauses sind die Zigarettenreste komplett auszumachen und Ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Müll ist zu trennen und in den entsprechenden Mülltonnen zu entsorgen. In der Toilette dürfen keine Hygieneartikel oder sonstiger Müll/Essensreste etc. entsorgt werden. Sollte es zu einer Verstopfung kommen, die durch den Mieter verursacht wurde, haftet der Mieter. Bei Schnee/Eis ist die Zuwegung zum Haus zu räumen. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mieter seiner Pflicht zum Räumen der Zuwegung nicht nachkommt, haftet der Mieter. Da Reetdächer leicht entzündlich sind und ein hohes Brandrisiko haben, sind offenes Feuer, Feuerwerkskörper, so wie das Grillen ist nicht gestattet. Für sämtliche Schäden haftet der Mieter.
5. Jugendgruppen
Unsere Unterkünfte werden nicht an Jugendgruppen vermietet, dies gilt für Gruppen ab 3 Personen, die unter 25 Jahre alt sind. Bei Vertragsbruch ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Laden von Elektroautos
Das Aufladen von Elektroautos an den vorhandenen Schuko-Außensteckdosen ist aufgrund der Brandgefahr ausdrücklich nicht gestattet. Hierdurch entstehende Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. An einigen Unterkünften stehen Ihnen Wallboxen zum aufladen Ihres Elektroautos zur Verfügung. Diese können gegen Gebühr genutzt werden.
7. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs
Der Eigentümer betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Eigentümer übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Eigentümer behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des Passwortes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Eigentümer hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an Hardware des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Eigentümer des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er NH auf diesen Umstand hin.